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Info zur Hundeschule im "Teil - Lockdown"

Ich wollte es diesmal eigentlich vermeiden, aber die aktuelle Entwicklung zwingt mich dann doch zu einem Statement zu den beschlossenen Corona Maßnahmen und wie sie sich auf den Hundeschulbetrieb auswirken.
Am 29.10. war auf der Facebookseite der hessischen Landesregierung unmissverständlich zu lesen, dass Hundeschulen zu schließen sind, während Einzeltraining mit Hunden weiterhin möglich ist.
Obwohl mir durch diese Entscheidung finanzielle Nachteile entstehen, finde ich sie nachvollziehbar und vernünftig.
Warum sollten Hundeschulen öffnen dürfen, während Einrichtungen, die mindestens genauso zum gesellschaftlichen Wohlbefinden und zur psychischen Gesundheit der Menschen in unserer Gesellschaft beitragen, schließen müssen;
So etwa Kultureinrichtungen, Museen, oder Freizeitsportvereine?
Hundeschule ist wichtig für Hundehalter*innen, aber sie ist nicht wichtiger als die genannten Einrichtungen. Und sie richtet sich nur an einen Teil der Bevölkerung. Nämlich die Hundehalter*innen.
Darüberhinaus wurde ja, zusammen mit den Einschränkungen, ein durchaus vernünftiges und weitestgehend durchdachtes Hilfsangebot in Form der außerordentlichen Wirtschaftshilfen beschlossen.
Nun sind Berufsverbände und einige Kolleg*innen da wohl anderer Meinung und haben die örtlichen Behörden unter Druck gesetzt, den Betrieb der Hundeschulen weiter zu erlauben. Scheinbar ist dies in einigen Fällen auch gelungen.
Natürlich kann jede*r selbst entscheiden, ob er oder sie die neuen Maßnahmen sinnvoll findet und seine oder ihre Meinung dazu äußern und dafür eintreten.
Durch die Forderung Hundeschulen weiter betreiben zu dürfen entsteht aber auch Druck auf die Kolleg*innen, die die Maßnahmen vernünftig finden und mittragen. Beispielsweise indem diesen Trainer*innen, dann der Zugang zu den Wirtschaftshilfen verwehrt bleibt, oder sie Kund*innen an die weiterhin geöffneten Hundeschulen verlieren. Sie haben also durch Ihr verantwortungsvolles Handeln noch zusätzliche finanzielle Nachteile.
Nach einem längeren Gespräch mit dem Ordnungsamt Frankfurt kann ich nun sagen, dass Hundeschulen aktuell als Dienstleister klassifiziert sind und somit zunächst nach §6 (1) der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand: 02.11.2020), weiter arbeiten dürfen. Ich habe mich trotzdem entschieden, den Gruppenunterricht im November pausieren zu lassen und nur Einzeltraining unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln anzubieten. Auch wenn mir dadurch finanzielle Nachteile entstehen.
Diese Entscheidung habe ich gefällt, weil mir erstens die Sicherheit und Gesundheit meiner Kund*innen und Mitmenschen am Herz liegt und ich zweitens eine weitere Verschärfung der Maßnahmen, nach der Beurteilung durch die Ministerpräsidentenkonferenz Mitte der kommenden Woche, nicht für ausgeschlossen halte.
Ich möchte auch vermeiden, dass ich Euch alle ein bis zwei Wochen die Kurse ab-und dann wieder zusagen muss.
Ich hoffe auf Euer Verständnis und dass Ihr mir auch durch diesen Abschnitt der Krise treu bleibt, auch wenn andere Hundeschulen anders entscheiden und weiter geöffnet bleiben.
Ich bin weiter für Euch da, wenn Ihr Fragen rund um das Zusammenleben mit Euren Hunden habt, ob es dabei um Trainingsfragen, oder Verhaltensprobleme geht. Sei es telefonisch, online, oder persönlich im Einzeltraining!
Danke,
Euer Boris

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